AGB

Mit der Buchung Ihrer Mieteinheit haben Sie unsere folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt:

Mit der Buchung kommt ein Mietvertrag für die in der Buchung explizit genannte Mieteinheit im FlaKturm, Neue Vockenroter Steige 99, 97877 Wertheim zustande und zwar zwischen Frau Susann Kurtz als Vermieterin und der in der Buchung namentlich genannten Person als Mieter. Falls die Anmietung  zum Zweck der Durchführung einer Veranstaltung dient,  ist der Mieter  zugleich Veranstalter und übernimmt dadurch die Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung und aller damit verbundenen Rechte und Pflichten einschließlich des damit verbundenen wirtschaftlichen Risikos. Die Mieteinheit wird in tadellosem Zustand übergeben. Stellt der Mieter bei Übernahme Mängel fest sind diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Die Büros im Haus sind für max. je 2 Personen, Die Eventlocation für max. 50 Personen zugelassen.   Für die Durchführung von Events obliegen

  • die Verkehrssicherungspflichten,
  • evtl. notwendige Absperrungen,
  • die  Bestuhlung,  
  • Freihaltung Notausgänge
  • Müllentsorgung
  • Beachtung VersstättVO,  
  • Beachtung JugendschutzG
  • die Beachtung der Rechte Dritter (GEMA KSK,  Ausländersteuer,   Haftung für Beschädigungen der Mietgegenstände, auch für das Handeln Dritter)  
  • ggfs. Veranstalterhaftpflichtversicherung bzw. Veranstaltungsgüterversicherung  

der Einhaltung durch den Mieter.

Eine Vermieterhaftung gemäß § 536a Abs. 1 ist ausgeschlossen.

Es gelten die Stornierungsbedingungen laut Reservierungsbestätigung.

Die Einholung evtl. nötiger behördlicher Erlaubnisse für die Durchführung des Events ist Sache des Mieters; deren Erteilung oder Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss. b) Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (auch bei unseren Lieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren Leistungsverpflichtungen; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäfts nachhaltig unwirtschaftlich machen. Beim Vorliegen dieser Fälle können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Mieter kann Schadensersatz für die Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleiben hiervon unberührt.

Für eingebrachte Sachen des Mieters oder dritter Personen haften wir nicht; insoweit ist der Abschluss von Versicherungen gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder ähnliche Risiken Sache des Mieters.

Mieterhaftung a) Der Mieter haftet für alle Veränderungen, die ohne unsere Zustimmung unzulässig sind. Beschädigungen und Zerstörungen des Mietgegenstandes, es sei denn, dass diese auf gewöhnlicher Abnutzung beruhen.

Der Mieter haftet für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstigen Personen, die dem Mietgegenstand im Rahmen dessen bestimmungsgemäßer Nutzung in Berührung kommen.

In Fällen höherer Gewalt hat der Mieter alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und uns unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.

Besondere Vereinbarungen: Das Bekleben und Beschriften des Mietmaterials ist nicht erlaubt. Kosten, die durch die Reinigung und Erneuerung des Materials entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Geringfügige Änderungen bei den im Mietgegenstand aufgeführten Leistungen behalten wir uns vor, wobei wir die adäquate Funktion garantieren.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.

Stand: 1.06.2024

Flakturm Wertheim

www.turm.team